Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit 1992 formell über einen - wenn auch eingeschränkten - Hochschulbereich, der gegenwärtig aus drei Hochschulen und einer hochschulähnlichen Einrichtung besteht:
• Universität Liechtenstein;
• Internationale Akademie für Philosophie;
• Private Universität im Fürstentum Liechtenstein sowie
• Liechtenstein-Institut
Die bestehenden Hochschulen bieten ein eingeschränktes Angebot an Studienrichtungen und Studienplätzen an, das bei weitem nicht den Bedarf Liechtensteins an Ausbildungsplätzen und -möglichkeiten zu decken vermag. Deshalb wurden im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Anerkennung der liechtensteinischen Maturität Abkommen mit der Schweiz und mit Österreich abgeschlossen, die für Studierende aus Liechtenstein freien Zugang zu schweizerischen und österreichischen Hochschulen gewährleisten.
Rund 65% der Studierenden aus Liechtenstein absolvieren ihr Studium an einer schweizerischen Universität oder Fachhochschule. Durch eine Vereinbarung wird den liechtensteinischen Studierenden der freie Zugang zu allen kantonalen Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht. Gleich wie die schweizerischen Kantone leistet Liechtenstein im Rahmen der Vereinbarung für jeden Studierenden Ausgleichszahlungen an die schweizerischen Fachhochschulen und Universitäten. Verbunden mit der Vereinbarung sind auch Qualitätsanforderungen, welche auch liechtensteinische Hochschulen erfüllen müssen, um die entsprechenden Ausgleichszahlungen für schweizerische Studierende zu erhalten.
Neben der Schweiz hat Österreich eine grosse Bedeutung für die Ausbildung von Studierenden aus Liechtenstein. Zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein bestehen seit 1976 Abkommen, welche die Zulassung von Studierenden aus Liechtenstein an österreichische Hochschulen sicherstellen. Seit Liechtenstein eine eigene öffentlich-rechtliche Hochschule hat, gilt für österreichische Studierende in Liechtenstein das Gegenrecht.