Das Hochschulwesen in Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit 1992 formell über einen - wenn auch eingeschränkten - Hochschulbereich, der gegenwärtig aus drei Hochschulen und einer hochschulähnlichen Einrichtung besteht:


• Universität Liechtenstein;
• Internationale Akademie für Philosophie; 
• Private Universität im Fürstentum Liechtenstein sowie 
• Liechtenstein-Institut

 

Die bestehenden Hochschulen bieten ein eingeschränktes Angebot an Studienrichtungen und Studienplätzen an, das bei weitem nicht den Bedarf Liechtensteins an Ausbildungsplätzen und -möglichkeiten zu decken vermag. Deshalb wurden im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Anerkennung der liechtensteinischen Maturität Abkommen mit der Schweiz und mit Österreich abgeschlossen, die für Studierende aus Liechtenstein freien Zugang zu schweizerischen und österreichischen Hochschulen gewährleisten. 


Rund 65% der Studierenden aus Liechtenstein absolvieren ihr Studium an einer schweizerischen Universität oder Fachhochschule. Durch eine Vereinbarung wird den liechtensteinischen Studierenden der freie Zugang zu allen kantonalen Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht. Gleich wie die schweizerischen Kantone leistet Liechtenstein im Rahmen der Vereinbarung für jeden Studierenden Ausgleichszahlungen an die schweizerischen Fachhochschulen und Universitäten. Verbunden mit der Vereinbarung sind auch Qualitätsanforderungen, welche auch liechtensteinische Hochschulen erfüllen müssen, um die entsprechenden Ausgleichszahlungen für schweizerische Studierende zu erhalten.


Neben der Schweiz hat Österreich eine grosse Bedeutung für die Ausbildung von Studierenden aus Liechtenstein. Zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein bestehen seit 1976 Abkommen, welche die Zulassung von Studierenden aus Liechtenstein an österreichische Hochschulen sicherstellen. Seit Liechtenstein eine eigene öffentlich-rechtliche Hochschule hat, gilt für österreichische Studierende in Liechtenstein das Gegenrecht.

Der Hochschulrahmen

Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration 1999 beteiligte sich das Fürstentum Liechtenstein von Beginn weg an den Bemühungen zur Harmonisierung des europäischen Hochschulraumes sowie zur Förderung der Transparenz und des gegenseitigen Vertrauens. Die hierfür entwickelten Instrumente (Stufen, ECTS, Diploma Supplements) konnten im Jahre 2004 mit der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes gesetzlich verankert werden. 


2008 beauftragte die Regierung das Schulamt mit der Ausarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens für den Hochschulbereich, unter Einbezug interessierter Kreise. Nationale Interessengruppen, unter ihnen Vertreter von Studierenden, Bildungsinstitutionen und Wirtschaftsverbänden, wurden während der Ausarbeitungsphase zum Dialog eingeladen. Ergebnisse dieses Austausches flossen in die Entwicklung des Qualifikationsrahmens mit ein. Nach Beendigung des Zertifizierungsprozesses erfolgt die formelle Verabschiedung des NQ.FL-HS durch die Regierung des Fürstentums Liechtensteins.

 

Die Aufnahme von Qualifikationen in den NQ.FL-HS erfolgt über die Akkreditierung von Hochschulinstitutionen und deren Qualifikationen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens.

 

Die Hochschulqualifikationen der gestuften Studiengänge sowie der Weiterbildungs-Masterstudiengänge sind geschützt. Nur bewilligte Hochschulen haben das Recht solche Hochschulqualifikationen zu vergeben, wobei die Grade und Titel der geschützten Qualifikationen festgelegt sind.


Die Aufsicht über das Hochschulwesen und damit die Bewilligungskompetenz liegt bei der Regierung. Ihr obliegt in Zusammenarbeit mit dem Schulamt auch die Verantwortung über den NQ.FL-HS und die Entscheidung über die Aufnahme einer Qualifikation in das Register des NQ.FL-HS.