Niveaus und Deskriptoren des NQFL

Der NQFL ist ein aus acht Niveaus bestehendes Raster, in das alle formalen Qualifikationen des liechtensteinischen Berufsbildungssystems systematisch eingeordnet werden. Dies geschieht anhand von handlungskompetenzorientierten Deskriptoren, welche die Anforderungen für jedes Niveau beschreiben. Die Niveaustufen des Qualifikationsrahmens entsprechen denen des EQR und die Deskriptoren sind ebenfalls eng an den EQR angelehnt. Sie wurden für eine adäquate Einordnung der Qualifikationen an die Besonderheiten des liechtensteinischen Berufsbildungssystems, insbesondere die Bedeutung von Praxiszeiten, angepasst. Die Deskriptoren des NQFL sind über alle acht Niveaus berufsbildungsspezifisch formuliert. Die Ausarbeitungen werden vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) vorgenommen.

 

Für die spezifische Verwendung der liechtensteinischen Berufsbildung werden drei Deskriptoren - «Kenntnisse», «Fertigkeiten» und «Kompetenzen» - definiert:

 

  • «Kenntnisse» beziehen sich auf deklaratives Wissen in einem Arbeits- oder Lernbereich und werden in die Kategorien «Wissen» und «Verstehen» unterteilt.
  • «Fertigkeiten» bezeichnen die Fähigkeit, Kenntnisse anzuwenden, um Aufgaben auszuführen und Probleme zu lösen. Hier wird zwischen prozeduralen und sensomotorischen Fähigkeiten unterschieden.
  • «Kompetenzen» drücken das stete und routinierte Ausüben von Kenntnissen und Fertigkeiten im Arbeitskontext aus und werden in «berufliche» und «soziale» Kompetenzen gegliedert. Dieser Deskriptor formuliert die Wichtigkeit der Praxiserfahrung und zeigt auf, dass über das Fachliche hinaus Kompetenzen erworben werden, die eine Weiterentwicklung des Individuums innerhalb und ausserhalb der beruflichen Tätigkeit begünstigen.

 

Die Niveaustufe 1 wird durch Berufsabschlüsse voraussichtlich nicht besetzt. Für die berufliche Grundbildung sind – je nach Abschluss – die Niveaustufen 2 bis 5 zugänglich.
Die Niveaustufen 5 bzw. 6 bis 8 des EQR stehen nicht nur Hochschulabschlüssen, sondern auch Berufsbildungsabschlüssen auf Tertiärstufe (höhere Berufsbildung) offen und werden im Y-Rahmen auf der linken Seite abgebildet. Liechtenstein vergibt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Diplome auf der Tertiärstufe.

Handlungskompetenzorientierung und Praxiserfahrung

Ein ausschlaggebendes Kriterium für die Zuordnung der Berufe in den NQFL sind die Handlungskompetenzen. Alle Berufsbildungsabschlüsse werden anhand dieser Handlungskompetenzen überprüft und einem Niveau des NQFL zugeordnet. 

Die Handlungskompetenzorientierung ermöglicht ferner, das für das Berufsbildungssystem wichtige Element der Praxiserfahrung angemessen im Qualifikationsrahmen abzubilden. Im Bereich der beruflichen Grundbildung ist die Praxiserfahrung ein integraler Bestandteil der Lehre. Die zu erreichenden Lernergebnisse werden in den jeweiligen Bildungsverordnungen geregelt. Die Anbieter der beruflichen Praxisausbildung, die Unternehmen selbst, setzen sich für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden ein und überprüfen diesen periodisch. Da die Einstufung der beruflichen Grundbildung aufgrund der Bildungsverordnungen geschieht, wird die berufliche Praxiserfahrung der Absolvierenden automatisch bei der Zuordnung in den NQFL berücksichtigt.